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Aktuelle Information zur Veröffentlichung von Metadaten auf data.gv.at im Rahmen des BVergG 2018 und BVergGKonz 2018
Ab 1. März 2019 müssen alle öffentlichen Auftraggeber und sonstige zur Anwendung von Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes verpflichtete Auftraggeber (§ 4 BVergG 2018) die sogenannten Metadaten der Kerndaten zu ihren Vergabeverfahren auf data.gv.at zur Verfügung stellen.
Sollten Sie Ihre Vergabefahren selbstständig entsprechend dem BVergG 2018 bzw. BVergGKonz 2018 veröffentlichen, haben Sie zwei Möglichkeiten den Metadatensatz auf data.gv.at zu erzeugen:
- Über das Unternehmensserviceportal (www.usp.gv.at):
- Eine Registrierung Ihrer Organisation am USP (www.usp.gv.at) ist Voraussetzung.
- Nach erfolgreicher Anmeldung muss der USP-Administrator Ihrer Organisation über die USP-Administrationsoberfläche Ihnen das entsprechende Verfahrensrecht zuordnen (eProcurement Metadaten-Ersteller).
- Nach der Zuordnung der Rolle (und eventuell 1-2 Minuten Wartezeit) sollte nun das Verfahren in Ihrer „Mein USP“-Box erscheinen.
- Mit einem Klick auf „eProcurement Ausschreibungssuche“ gelangen Sie direkt in den Bereich „Meine Metadaten“ der Ausschreibungssuche
- Über den Button „Neuen Metadatensatz anlegen“ können Sie nun die geforderten Felder des Metadatenformulars ausfüllen.
- Anschließend laden Sie mit einem Klick auf „Speichern“ Ihre Metadaten auf data.gv.at. Gleichzeitig wir der Datensatz unter „Meine Metadaten“ gespeichert und kann bei Bedarf wieder aufgerufen und verändert werden.
Bei der Erzeugung des Metadatensatzes über das USP müssen Sie vier Felder befüllen, der Rest wird automatisch vom USP für Sie ausgefüllt und dann an data.gv.at übertragen.
Hinweis: Wenn Ihr Unternehmen noch nicht registriert ist, hilft Ihnen das Servicecenter des USP unter der Telefonnummer 050 233 733 zum Ortstarif.
Bei konkreten Fragen zur Veröffentlichung Ihrer Metadaten am USP kontaktieren Sie uns bitte unter support@ausschreibungen.gv.at - Direkt auf data.gv.at
- Wenn Ihre Organisation über den Portalverbund bereits einen Zugang zu data.gv.at hat, melden Sie sich bitte über Ihr Stammportal auf data.gv.at an und erstellen einen neuen Datensatz für Ihre Organisation.
- Eine Anleitung zur Befüllung der zwölf verpflichtenden Metadatenfelder wird in den nächsten Tage zur Verfügung gestellt.
Hinweis: Detailinformationen zu Kerndaten finden Sie im Anhang VIII des BVergG 2018 bzw. im Anhang VII des BVergGKonz 2018.
Einen Überblick zur Veröffentlichung von Metadaten und Kerndaten gemäß BVergG 2018 bzw. BVergGKonz 2018 finden Sie hier zum Download:
Veröffentlichung von Metadaten und Kerndaten
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