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Open Data: EU öffnet Datensilos des öffentlichen Sektors
Mit der neuen Open-Data-Richtlinie machen die Transparenzbefürworter in der EU einen großen Schritt vorwärts. Daten aus öffentlich finanzierten Diensten werden künftig leichter zugänglich. Es wären aber noch deutlich weitergehende Regelungen möglich gewesen – hätte Deutschland die anderen Mitgliedstaaten nicht gebremst.
Das Europäische Parlament hat vergangene Woche die überarbeitete Neufassung der Richtlinie über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (PSI) verabschiedet. Hinter diesem blumigen Namen verbergen sich Regeln für offene Daten in Europa.
Damit will die EU digitale Innovation weiter fördern, besonders im Bereich der Künstlichen Intelligenz. Dazu hat sie nicht nur den Anwendungsbereich der Richtlinie auf öffentliche Unternehmen erweitert. Sie bezieht sich neuerdings auch ausdrücklich auf den Zugang zu Informationen als Grundrecht, das in der EU-Charta festgeschrieben ist:
Der Zugang zu Informationen ist ein Grundrecht. Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union […] sichert jeder Person das Recht auf freie Meinungsäußerung zu; dazu gehören auch die Meinungsfreiheit und die Freiheit, ohne behördliche Eingriffe und über Staatsgrenzen hinweg Informationen und Ideen zu erhalten und weiterzugeben.
Kurz: Dokumente sollen künftig EU-weit grundsätzlich so gestaltet werden, dass sie „open by design“ und „open by default“ sind.
Weitere positive Neuerungen sind:
- Die Veröffentlichungen der Daten soll zeitnah erfolgen, insbesondere bei dynamischen Daten wie Messdaten im Umweltbereich oder Verkehrsdaten.
- Falls weiterhin Kosten bei der Bereitstellung anfallen, sollten diese grundsätzlich auf die Grenzkosten – also die Kosten, die bei der Zurverfügungstellung als offene Daten anfallen, beschränkt werden. Bei digitalen Kopien sollten diese gegen Null tendieren. Dies kann national geregelt werden. Es wäre also auch möglich, generell gar keine Kosten zu erheben. Ausnahmeregelungen gibt es etwa für Daten vom Museen, Galerien oder Bibliotheken. Diese können höhere Kosten geltend machen, dafür sollten nachvollziehbare und überprüfbare Kriterien festgelegt werden.
- Datensätze sollen auf Unionsebene aggregiert werden, insbesondere die „hochwertigen Datensätze“ sollen mit voller Flächendeckung zur Verfügung stehen. Dies entspräche dann endlich dem „Digital Single Market“-Gedanken, wenn die Mitgliedstaaten mitspielen werden. Ein Paradebeispiel bei Vollendung wäre hier eine europaweite Echzeitfahrplanauskunft im öffentlichen Personennahverkehr.
- Der Fokus wird nicht nur auf die wirtschaftlichen Faktoren von offenen Daten gelegt, sondern auch auf ihre Wichtigkeit für Transparenz und Demokratie, Rechenschaftspflicht und Förderung des sozialen Engagements auf der Grundlage des sogenannten FAIR-Prinzips – Auffindbarkeit, Zugänglichkeit, Interoperabilität und Wiederverwendbarkeit.
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2 Klicks für mehr Datenschutz: ein wesentliches Open Data-Prinzip besagt, dass keine Daten veröffentlicht werden dürfen, die einen Rückschluß auf einzelne natürliche Personen zulassen. Ein ähnliches Prinzip zum Schutz persönlicher Daten wird auf data.gv.at bei Teilen-Buttons für Social-Media-Netzwerke verfolgt: da diese Teilen-Buttons allein beim Laden bereits Daten übermitteln, bieten wir Ihnen die Möglichkeit der Selbstbestimmung - Sie können selbst entscheiden, ob ein Teilen-Button aktiviert werden soll oder nicht.